Der Faktor Mensch und unsere IT – Teil 1: Quick Wins für schnelleres und sicheres arbeiten | UNIKI GmbH
3-teilige Publikation von Simone Höbel – UNIKI GmbH über den Sicherheitsfaktor Mensch in IT-Systemen
3-teilige Publikation von Simone Höbel – UNIKI GmbH über den Sicherheitsfaktor Mensch in IT-Systemen
Kompakter Artikel von Klaus Zink und Harald Weber über den gegenwärtigen Stand, die Potenziale und Risiken der Digitalisierung in der Sozialwirtschaft.
Das BMFSFJ hat die neueste Ausgabe der Handreichung „Digitale Spiele – Pädagogisch beurteilt“ herausgegeben. Neben Bewertungen zu mehr als 80 Titeln gibt es in der aktuellen Ausgabe Informationen zum brandneuen Jugendschutzgesetz, zur besonderen Bedeutung von digitalen Spielen für Jugendliche mit Behinderungen, zur Bedeutung der USK-Alterseinstufungen und vieles mehr.
Das Projekt mediale Pfade.org des Vereins für Medienbildung e.V. ist der Frage nachgegangen, ob das Darknet, welches medial häufig sehr schlecht wegkommt auch positive Seiten hat und wenn ja, welchen großen Gesellschaftlichen Nutzen es eigentlich haben könnte und auch hat.
Die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur e.V. hat im Rahmen des Dieter von Baake Preis ein umfangreiches Portfolio an Fachvorträgen auf ihrem Youtube Kanal eingestellt.
Facebook, Google, Amazon – Welche Daten werden bei der Nutzung ausgewertet? Greifen Sie auf ihre Daten zu, löschen, berichtigen oder übertragen Sie sie.
Wer denkt, Vorratsdatenspeicherungen Meta-Daten und „Big Data“ sind harmlos, der findet hier eine Demonstration auf Grundlage der Inhalte von Spiegel-Online.
Beitrag von Daniel Kriesel aus 2020.
Der digitale Wandel lässt sich nicht weghoffen, er verändert die Welt der sozialen Dienstleistungen erheblich: Bislang unbekannte Wettbewerber tauchen auf, Klienten und Mitarbeiter stellen veränderte
Geht es nach der EU-Kommission, könnten bald Polizei und Justiz dauerhaft auf unser Handy schauen; selbst bei verschlüsselten Messengern wie WhatsApp, Threema oder Signal. Was als Maßnahme gegen die Darstellung von Kindesmissbrauch gedacht war, droht zum Mittel für Totalüberwachung zu werden.
Die Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig. Dies entschied am heutigen Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die verdachtslose Erfassung vertraulicher Verbindungen und Bewegungen der gesamten Bevölkerung sei in ihrer derzeitigen Ausgestaltung mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
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