Das Ergebnis des Kurztests der Berliner Datenschutzbeauftragten, welche im Juli gängige Videokonferenzanbieter (nur) mit dem gesetzten Schwerpunkt auf der Bewertung der Rechtskonformität von den Anbietern angebotenen Auftragsverarbeitungsverträgen. Das Ergebnis ist wie erwartet.
Alles relevante zur Methodik und dem Vorgehen ist in dem Dokument erläutert.